NEUE AUSGABE
2025 UNESCO-Welterbe – Mexiko
Das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, das 1972 von der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) verabschiedet wurde, betont die gemeinsame Verantwortung aller Nationen, dieses Erbe für gegenwärtige und zukünftige Generationen zu bewahren.
Welterbe bezeichnet Kultur- und Naturstätten von „außergewöhnlichem universellen Wert“, die von der UNESCO als schützenswert im Interesse der gesamten Menschheit anerkannt wurden. Diese auf der Welterbeliste eingetragenen Stätten stellen ein gemeinsames Erbe dar und gelten als von herausragender Bedeutung für das kulturelle und natürliche Erbe unseres Planeten.